Forderung der CDU nach einer Änderung des Landesstraßengesetzes

Wink sieht in dem Verhalten der CDU-Fraktion einen fehlenden Willen zur ernsthaften Oppositionsarbeit. Die Änderungen im Bezug auf die Abstufungen von Straßen muss stattfinden, da es klare rechtliche Vorgaben für die Einstufungen von Straßen gibt. Die Behauptungen der CDU in Bezug auf den Landesbetrieb Mobilität stellten sich hierbei als falsch heraus. Die FDP-Fraktion unterstützt die Auffassung des Ministers Wissing, welcher sich im Vorfeld eng mit kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt hat.

 

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Pressemitteilung

Nr. 12/2017  -  Mainz, den 02.02.2017

 

 

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Forderung der CDU nach einer Änderung des Landesstraßengesetzes

Steven Wink: CDU fehlt Wille zu ernsthafter Oppositionsarbeit

Mainz. Zu der Forderung der CDU nach einer Änderung des Landesstraßengesetzes sagt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Steven Wink:

„Die Landesregierung arbeitet gemeinsam und in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden an einer Lösung für die durch den Landesrechnungshof eingeforderte Abstufung von Landes- zu Kreis- und von Kreis- zu Gemeindestraßen. Dabei sind alle Akteure an das geltende Recht gebunden. Es gibt klare rechtliche Vorgaben für die Einstufung einer Straße als Landes-, Kreis- oder kommunale Straße.

Der Landesrechnungshof hat moniert, dass diese Kriterien in der Vergangenheit nicht richtig angewandt wurden und hat eine Änderung eingefordert, die nun vom Land und den Kreisen umgesetzt werden muss. Dabei kommt das Land seinen Verpflichtungen nach. Die Behauptung des Landtrats des Kreises Trier-Saarburg, Günther Schartz, in dieser Frage werde ‚auf Zeit gespielt‘ oder jemand ‚verstecke‘ sich, entbehrt jeder Grundlage. Der Landrat betreibt offensichtlich bewusst ein Verwirrspiel.

Angesichts der Bedeutung des Themas für die Kommunen ist diese Vorgehensweise unverantwortlich. Die Forderung der CDU, die hessische Gesetzgebung auf das Land Rheinland-Pfalz zu übertragen, bedarf einer Gesetzesfolgenabschätzung. Dazu wird eine Datengrundlage benötigt. Die kommunalen Spitzenverbände und das Verkehrsministerium haben vereinbart, dass die Daten von den kommunalen Gebietskörperschaften erhoben und dem Land zur Verfügung gestellt werden. Die Behauptung der CDU, der Landesbetrieb  Mobilität verfüge bereits über alle erforderlichen Daten, ist ebenso falsch, wie die Behauptung, das Land verzögere eine Gesetzesänderung. Entweder fehlen Herrn Schartz grundlegende Kenntnisse über die Datengrundlagen des LBM oder er täuscht aus parteitaktischen Gründen bewusst die Öffentlichkeit.

Die FDP-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag unterstützt ausdrücklich die Position des Verkehrsministers Dr. Volker Wissing, der sich eng mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt hat. Die Erklärung der CDU zeigt deutlich, dass der Opposition der Wille zu einer ernsthaften Oppositionsarbeit fehlt.“

 

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