Kreistag Rhein-Hunsrück darf sich mit Mittelrheinbrücke befassen

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat heute, am 1. Februar 2018, entschieden, dass sich der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises mit dem Bau einer Mittelrheinbrücke befassen darf. Wink kritisiert das Verhalten des Landrats Dr. Marlon Bröhr (CDU), welcher einen Antrag zur Mittelrheinbrücke nicht auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung setze. 

 

Lesen Sie im Folgenden die gesamte Pressemitteilung.

 

 

 

 

 

Pressemitteilung

Nr. 09/2018  -  Mainz, den 01.02.2018

 

 

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Kreistag Rhein-Hunsrück darf sich mit Mittelrheinbrücke befassen

Steven Wink: Schwere Niederlage für Landrat Marlon Bröhr

 

Mainz. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat heute, am 1. Februar 2018, entschieden, dass sich der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises mit dem Bau einer Mittelrheinbrücke befassen darf. Dazu sagt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Steven Wink:

 

„Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist eine schwere Niederlage für Landrat Dr. Marlon Bröhr. Der Versuch des Landrats, den Bau der Mittelrheinbrücke durch Taschenspielertricks zu verhindern, ist gescheitert. Das heutige Urteil lässt zudem tiefe Einblicke in das Amtsverständnis des Landrats zu.

 

Seit vielen Jahren hat die CDU im Rhein-Hunsrück-Kreis auf die Notwendigkeit einer Mittelrheinbrücke hingewiesen. Nun hat die Christdemokratie die Chance, die Bauplanungen anzustoßen. Die CDU muss nun Farbe bekennen, ob sie die Brücke will oder nicht.

 

Verkehrsminister Dr. Volker Wissing hat dem Rhein-Hunsrück-Kreis mehrfach maximale Unterstützung bei der Planung und beim Bau der Mittelrheinbrücke zugesagt. Nach wie vor gilt: Die Hand der Landesregierung ist ausgestreckt. Landrat Bröhr muss nun sagen, ob er das Angebot annehmen will. Sollte sich der Rhein-Hunsrück-Kreis für den Bau der Mittelrheinbrücke entscheiden, können die Planungen sofort beginnen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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