Änderung des Landesglücksspielgesetzes in Rheinland-Pfalz

Die Novellierung des Landesglücksspielgesetzes wurde in der Sitzung des rheinland-pfälzischen Landtags am 01.06.2021 beschlossen. Dazu äußert sich Steven Wink, Landtagsabgeordneter und Stadtratsmitglied in Pirmasens.

 

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Pressemitteilung

Nr. 02 vom 17.06.2021

 

 

Pressekontakt:

 

Steven Wink, MdL

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Mobil: 0176 / 32018489

E-Mail: wahlkreis@steven-wink.de

 

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Änderung des Landesglücksspielgesetzes in Rheinland-Pfalz

Steven Wink: „Problematische Situation für Pirmasens konnte entschärft werden“

 

Die Novellierung des Landesglücksspielgesetzes wurde in der Sitzung des rheinland-pfälzischen Landtags am 01.06.2021 beschlossen. Dazu äußert sich Steven Wink, Landtagsabgeordneter und Stadtratsmitglied in Pirmasens: „Die Novellierung des Landesglücksspielgesetz sorgte zunächst für große Verunsicherung. Die begründeten Sorgen, dass es aufgrund des Mindestabstands zwischen den einzelnen Betrieben zum Verlust von Arbeitsplätzen kommt, haben wir sehr ernst genommen. Auch in Pirmasens wurde die Novellierung hitzig debattiert. Genau deshalb war es unsere Absicht, dass zum 1. Juli 2021 kein Betrieb aufgrund der Novellierung schließen muss und kein Arbeitsplatz verloren geht. Mit der Ampel-Koalition konnte dies nun erfolgreich umgesetzt werden. Mit dem Gesetzesentwurf wurde der Grundstein zum Erhalt der Arbeitsplätze, der Suchtprävention und einer qualifizierten Neuausrichtung des Online-Glückspiels geschaffen. Es freut mich sehr, dass wir in der neuen Legislaturperiode bereits erste Erfolge für Pirmasens erzielen konnten. Ich hoffe und bin fest überzeugt, dass noch viele weitere folgen werden.“

 

 

 

 

 

 

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